Der ADRK – Allgemeiner Deutscher Rottweiler-Klub e.V.

 

Der ADRK ist aus dem 1907 gegründeten, ersten Rasseklub  „Deutscher Rottweiler-Klub“ entstanden, dem im gleichen Jahr der „Süddeutsche Rottweiler-Klub“ folgte. Später verschmolzen die verschiedenen Vereine zum ADRK. Der ADRK ist der einzige im VDH und FCI die Rasse Rottweiler betreuende anerkannte Verein in Deutschland.

Er ist in insgesamt 20 Landesgruppen (LG) organisiert, die wiederum in Bezirksgruppen (BG) untergliedert sind.

Der ADRK ist für die Festsetzung des Rassestandards zuständig und fördert dadurch den Erhalt, die Festigung und Vertiefung der Rasseeigenschaften als Gebrauchs-und Schutzhund.

Der ADRK distanziert sich von widrigen Haltungsbedingungen und unsachgemäßer Zucht. Wir als Mitglied sind verantwortungsvolle Halter und Züchter, denen das Wohl der Rasse am Herzen liegt. Wir züchten sozialverträgliche Rottweiler mit einem breitem Einsatzspektrum.

Mit seinen weltweit strengsten Zuchtregularien und Zuchtkontrollen ist der ADRK seit über 100 Jahren kompetenter Ansprechpartner für unsere Rasse.

Um diesen hohen Ansprüchen gerecht zu werden, dürfen in unserem Verband nur Hunde mit bekannter ADRK-Abstammung - nachgewiesen durch die ADRK-Ahnentafel - zur Zucht eingesetzt werden. Weitere Voraussetzung für die Zuchtzulassung ist die radiologischer Untersuchung der Hüft- und Ellbogengelenke (siehe auch unter Gesundheit) durch einen zugelassenen Tierarzt nach einem standardisierten Röntgenverfahren. Außerdem müssen zur Zucht zugelassene Hunde mindestens die Begleithundeprüfung sowie die Zuchttauglichkeitsprüfung erfolgreich absolviert haben. 

Um die hervorragenden Eigenschaften der Rottweiler als Gebrauchs- und Schutzhund durch die Zucht zu erhalten und auszubauen, wird der Einsatz von Zuchttieren mit darüber hinausgehenden Ausbildungskennzeichen durch verschiedene Zuchtklassen dokumentiert.

Man unterscheidet hier

- Einfachzucht
- Gebrauchshundezucht
- Leistungszucht
- Kör-und Leistungszucht

Je höher der Ausbildungsstand der Elterntiere und der Großeltern, um so höher die Zuchtklasse für die daraus hervorgegangenen Welpen. Als Ausbildungskennzeichen im Sinne der Zuchtklassen zählen die sogenannten Vielseitigkeitsprüfungen (früher VPG-Prüfungen, heute IPO-Prüfungen), deren Schwierigkeitsgrad durch drei Prüfungsstufen klassifiziert wird. Die genauen Voraussetzungen für die einzelnen Zuchtklassen sowie die Anforderungen an die vorgenannten Ausbildungskennzeichen finden Sie auf der Homepage des ADRK.

Bereits vor Beginn der Zucht erfolgt eine strenge Züchterkontrolle. Zunächst einmal muss jeder Rottweilerhalter, der züchten möchte, seine fachliche Eignung durch die erfolgreiche Absolvierung eines Züchterseminares nachweisen. Außerdem erfolgt bereits mit Beantragung eines sogenannten "Zwingers" eine Kontrolle der Zuchtstätte auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften durch den Zuchtwart.

Darüber hinaus wird jeder Wurf vor Abgabe der Welpen zweimal vom Zuchtwart kontrolliert. Hierbei werden nicht nur die Welpen, sondern auch die Zuchtstätte und der Zustand der Mutter begutachtet.