Hüftgelenksdysplasie und Ellbogendysplasie

 

Hunde erkranken wie Menschen, weil sie sich verletzen, sich infizieren oder einfach alt werden. Darüber hinaus gibt es aber leider auch Krankheiten, die genetisch disponiert sind. Diese können – je nach Rasse – sehr unterschiedlich sein. Es ist Aufgabe der Rasseverbände, dies bei den Zuchtbestimmungen zu berücksichtigen, um die Erkrankungsgefahr zu minimieren.

Große Hunderassen haben eine Disposition für Hüftgelenk- (HD) und Ellbogendysplasie (ED). Allgemein anerkannt ist eine genetische Veranlagung für die Ausprägung dieser Gelenkfehlbildungen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass ein Hund mit einer genetischen Disposition auch daran erkranken muss. Unabhängig davon ist es Aufgabe der Zucht, Verpaarungen so zu wählen, dass die Gefahr einer genetischen Disposition bei den Nachkommen weit möglich gemindert wird.

Wirklich dramatisch wird es dann, wenn aus „ästhetischen“ Gründen bestimmte Körpermerkmale gezüchtet werden, die dem Hund körperliche Beschwerden verursachen oder bestimmte Erkrankungsformen, z.B. die HD (siehe unten) forcieren.

Die Feststellung genetischer Dispositionen erfolgt in der Regel über die Feststellung sogenannter Zuchtwerte, die nach einem festgelegten Verfahren Auskunft darüber geben, in wie weit hier beispielsweise HD- und ED-Erkrankungen in den jeweiligen Zuchtlinien vorliegen oder –lagen.

Hüftgelenksdysplasie (HD)

Bei der HD handelt es sich um eine Fehlbildung des Hüftgelenkes, bei der die Hüftgelenkspfanne und der Oberschenkelkopf nicht korrekt zueinander passen. Hinzu kann eine Lockerheit im Hüftgelenk kommen, die Symptome können einseitig oder beidseitig auftreten.

Als Folge der Fehlbildung können mit zunehmendem Wachstum Fehlbelastungen, Dehnungen der Gelenkkapsel sowie arthritische Veränderungen im Gelenk auftreten, die den Tieren Schmerzen bereiten und bis zur Bewegungsunfähigkeit führen können.

Hierin zeigt sich ein Problem der Auswahl von Zuchttieren anhand ihrer Röntgenauswertung. Von zwei Tieren mit gleicher genetischer Veranlagung kann das eine ein tadelloses das andere ein schlechtes Röntgenergebnis haben. Das eine wird aber zur Zucht zugelassen, das andere nicht.

Umgekehrt können, was viel tragischer ist, zwei Tiere nach der Röntgenauswertung HD-Frei, also gesund, sein, wobei das eine trotz genetischer Veranlagung für HD aber dank günstiger Umwelteinflüsse ebenso in die Zucht genommen wird wie das andere, das von der genetischen Veranlagung ebenfalls in Ordnung ist. Damit wird die Selektion natürlich unwirksam.

Große und schwere Rassen sind auffällig stärker betroffen als kleine, leichte Rassen. Auch gibt es große Unterschiede zwischen den Rassen. Es wird vermutet, dass die Gelenke bei den großen und schweren Rassen durch ihr Gewicht und schnelles Wachstum stärker belastet werden.

Die Diagnostik von HD für die Zucht erfolgt mittels standardisiertem Röntgen und zentraler Auswertung. Beim ADRK ist das Röntgen der Hüften für Zuchttiere schon sehr lange vorgeschrieben.

Nachstehend eine Vergleichstabelle zwischen ADRK, VDH und FCI.

ADRK

HD Beschreibung

Zuchtbeurteilung

VDH

FCI

HD -

frei

zucht- und körfähig

HD 0

A 1I2

HD +/-

Übergangsform

zucht- und körfähig

HD 1

B 1I2

HD +

Leicht

zuchtfähig

HD 2

C 1I2

HD ++

mittel

Zuchtverbot

HD 3

D 1I2

HD +++

schwer

Zuchtverbot

HD 4

E 1I2

HD 0

Untersuchung fehlt

nicht zuchtfähig

 

Ellbogengelenksdysplasie (ED)


Bei der ED handelt es sich um Erkrankungen des Ellbogengelenkes in Form von Inkongruenzen und/oder Instabilitäten, die im späteren Verlauf zu Arthrosen führen können.

Die Fehlbildungen können vielfältiger Natur sein: isolierter Processus anconaeus (IPA), fragmentierter (isolierter) Processus coronoideus medialis ulnae (FPC) Osteochondrose des condylus medialis humeri (OCD), Inkongruenz/Stufenbildung und andere Anomalien des Gelenkknorpels.

Obwohl medizinisch nicht korrekt, werden diese Erkrankungen unter dem Begriff "Ellbogengelenks Dysplasie" zusammengefasst. Da auch hier von einer genetischen Disposition ausgegangen wird, schreibt der ADRK schon dem 1.8.1996 das systematische Röntgen und zentrale Auswertung als Voraussetzung für die Zuchtzulassung vor. Andere Rasseverbände hinkten und hinken hier deutlich hinterher und haben heute mit den Folgen verstärkter Erkrankungen zu kämpfen.

Ein Gelenk wird als abnormal beurteilt, wenn Arthrosen oder die folgenden Grunderkrankungen röntgenologisch nachgewiesen werden:

Deformierter oder fragmentierte FPC
isolierter IPA
Osteochondrose medial an der Trochlea humeri OCD
Inkongruente Gelenkflächen
Metaplastische Verkalkungen von Sehnen im Bereich des Epicondylus medialis humeri.

Arthrosen werden wie folgt schematisiert:

Geringe Arthrose / Grad I

Knochenzubildungen mit einer Größe unter 2 mm an einem oder mehreren der folgenden Gelenkabschnitte sowie erhebliche Sklerose.

Mittelgradige Arthrose / Grad II

Knochenzubildungen mit einer Größe zwischen 2 und 5 mm an einer oder mehreren Lokalisationen.

Hochgradige Arthrose / Grad III

Knochenzubildungen mit einer Größe von mehr als 5 mm an einer oder mehreren Lokalisationen.


Leider sind die Beurteilungsschemen der einzelnen Rasseverbände und des VDH nicht immer identisch, so dass es einem Laien mitunter schwer fällt, diese miteinander zu vergleichen. Die meisten Rasseverbände folgen dem 4-er Schema des VDH, der nach

ED-frei
ED I
ED II
ED III

Beurteilt. Der ADRK hingegen hat analog zur ED-Klassifizierung 6 Klassen gebildet, wobei die Übergangsform ED +/- im Klassenvergleich bei anderen Rasseverbänden in der Regel als ED-Frei einzustufen wäre. Es bleibt zu hoffen, dass die Rasseverbände sich gemeinsam mit dem VDH in Zukunft auf ein einheitliches Schema einigen werden.

 

-

ED Beschreibung

Arthrose

Zuchtbeurteilung

ED -

=

frei

frei

zucht- und körfähig

ED +/-

=

Übergangsform

Übergangsform

zucht- und körfähig

ED +

=

leicht

Grad 1 = I

zucht- und körfähig

ED ++

=

mittel

Grad 2 = II

zuchtfähig

ED +++

=

schwer

Grad 3 = III

Zuchtverbot

ED 0

=

Untersuchung fehlt

.

nicht zuchtfähig